Was
bringt die aktuelle Klage gegen den Solidaritätszuschlag?
Zu
besten Sendenzeiten wurde gestern ausführlich in den
TV-Nachrichten über die Klage gegen den
Solidaritätszuschlag berichtet. Die niedersächsischen
Richter hatten den Soli als nicht mehr verfassungsgemäß
eingestuft und die Klage an das Bundesverfassungsgericht
weitergeleitet.
Ich gebe es ja zu, der "Solidaritätszuschlag" ist eine äußerst schlechte und unnötige Wortschöpfung, weil er falsche Vorstellungen weckt und Emotionen auslöst.
Dennoch bringt das Aufbegehren gegen diesen Soli wenig bis nichts. Denn der Staat muss auch ohne diese Sondersteuer seinen Verpflichtungen nachkommen und strukturschwache Gebiete unterstützen.
Sollte
also der Soli gekippt werden, so bedeutet dies letzlich nicht (wie es
sich die meisten Betroffenen erhoffen) eine Steuereinsparung und
damit einen schönen Geldsegen für alle Steuerzahler.
Die Einnahmeausfälle muss der Staat natürlich über
andere Steuern kompensieren. Sollte er im gleichen Umfang die Lohn-
und Einkommenssteuern anheben, so ändert sich letzlich gar
nichts - dann gibt es zwar keinen Soli mehr, aber die
Steuerabzüge bleiben in ihrer Höhe identisch.
Eigentlich geht es bei dieser Klage also nur um eine Wortbezeichnung - aber lohnt sich dafür die ganze Aufregung und der Aufwand, muss deswegen wieder einmal das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden?
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Impressum
© Der obige Text ist die Zusammenfassung einer Studie des
Wirtschaftsanalysten und Publizisten Manfred J. Müller aus
Flensburg.
Erstveröffentlichung November 2009
Anmerkung:
Der Sinn einzelner Thesen erschließt sich oft erst im
Zusammenhang mit anderen Artikeln des Autors. In einem einzelnen
Aufsatz können nicht jedesmal alle Hintergründe und
Grundsatzüberlegungen erneut eingeflochten werden.
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von Manfred J. Müller
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