Was bringt die aktuelle Klage gegen den Solidaritätszuschlag?

Zu besten Sendenzeiten wurde gestern ausführlich in den TV-Nachrichten über die Klage gegen den Solidaritätszuschlag berichtet. Die niedersächsischen Richter hatten den Soli als nicht mehr verfassungsgemäß eingestuft und die Klage an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Ich gebe es ja zu, der "Solidaritätszuschlag" ist eine äußerst schlechte und unnötige Wortschöpfung, weil er falsche Vorstellungen weckt und Emotionen auslöst.

Dennoch bringt das Aufbegehren gegen diesen Soli wenig bis nichts. Denn der Staat muss auch ohne diese Sondersteuer seinen Verpflichtungen nachkommen und strukturschwache Gebiete unterstützen.

Sollte also der Soli gekippt werden, so bedeutet dies letzlich nicht (wie es sich die meisten Betroffenen erhoffen) eine Steuereinsparung und damit einen schönen Geldsegen für alle Steuerzahler.
Die Einnahmeausfälle muss der Staat natürlich über andere Steuern kompensieren. Sollte er im gleichen Umfang die Lohn- und Einkommenssteuern anheben, so ändert sich letzlich gar nichts - dann gibt es zwar keinen Soli mehr, aber die Steuerabzüge bleiben in ihrer Höhe identisch.

Eigentlich geht es bei dieser Klage also nur um eine Wortbezeichnung - aber lohnt sich dafür die ganze Aufregung und der Aufwand, muss deswegen wieder einmal das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden?

 

 

 

 

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© Der obige Text ist die Zusammenfassung einer Studie des Wirtschaftsanalysten und Publizisten Manfred J. Müller aus Flensburg
. Erstveröffentlichung November 2009

 


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Anmerkung: Der Sinn einzelner Thesen erschließt sich oft erst im Zusammenhang mit anderen Artikeln des Autors. In einem einzelnen Aufsatz können nicht jedesmal alle Hintergründe und Grundsatzüberlegungen erneut eingeflochten werden.

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