Das
Bundesverfassungsgericht am Beispiel der Pendlerpauschale
Im
Jahre 2006 hat die große Koalition (CDU/CSU/SPD) die
Pendlerpauschale neu geregelt. Demnach durften nur noch der
Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Bürger hat gegen diese Einschränkung beim
Bundesverfassungsgericht geklagt und er hat Recht bekommen - die
Regierung musste die Einschränkung wieder
zurücknehmen.
So
weit - so gut? Das Karlsruher Urteil haben sicherlich die meisten
Bundesbürger begrüßt. Aber war diese Entscheidung
auch im Sinne des Gemeinwohls?
Schließlich
ist es kein Geheimnis mehr, dass viel Bundesbürger ohne Not sich
einen weiten Weg zur Arbeit auferlegen.
Ohne Not deshalb, weil sie durchaus in der Lage wären, in die
Nähe ihres Arbeitsplatzes zu ziehen. Ein wesentlicher Grund
für ihre starre Haltung ist oftmals die üppige
Aufwandsentschädigung durch den Staat. Da lohnt es sich sogar,
einen Arbeitsplatz im Nachbarort anzunehmen, nur weil man dort ein
wenig mehr verdient als bei seinem alten Arbeitgeber. Die
Pendlerpauschale fördert somit Energievergeudung und
Umweltbelastung.
Wie soll es weitergehen?
Nun
könnte die Bundesregierung natürlich ein neues Gesetz auf
die Beine bringen, die Pendlerpauschale ganz abschaffen oder das
absetzbare Kilometergeld deutlich absenken.
Aber erstens wäre eine derart unpopuläre Maßnahme
politisch eigentlich nur in einer großen Koalition
durchzusetzen (die es auf absehbare Zeit nicht geben wird) und
zweitens könnte gegen ein neues Gesetz wiederum geklagt werden.
Die Kläger werden sich dann darauf berufen, dass arbeitsbedingte
Kosten grundsätzlich absetzbar sein müssen und Unternehmen
derlei Kosten auch abrechnen können
(Gleichheitsgebot).
Dabei wird wenig hinterfragt, wie notwendig der weite Anfahrtsweg für Pendler wirklich ist. Von den Arbeitnehmern wird heute Flexibilität verlangt, sie finden nicht immer in der Nähe ihrer Wohnung eine Anstellung. Zudem gelten viele Arbeitsplätze als unsicher - in solchen Fällen kann ein Umzug nicht erwartet werden. Und weil schwerlich jeder Einzelfall geprüft werden kann, werden die Trittbrettfahrer der Pendlerpauschale das Gesetz ausnutzen.
Laut
Umweltbundesamt (April 2010) kostet den Staat allein der
Pkw-Verkehr in Deutschland jährlich 47 Milliarden Euro
mehr, als an Mineralöl- und Kfz-Steuern sowie
Parkgebühren eingenommen werden.
Wider jeglicher Vernunft!
Somit
trägt die Pendlerpauschale letztlich dazu bei, dass knappe
Rohstoffe unnötig verschwendet und die Umwelt zusätzlich
geschädigt wird. Die Pendlerpauschale trägt auch dazu bei,
dass es jährlich hunderte Verkehrstote und tausende
Schwerverletzte zusätzlich gibt, dass selbst die Schulwege durch
den forcierten Straßenverkehr unsicherer, unsere Atemluft
schlechter, die Wohngebiete lauter und sogar Nahrungsmittel
stärker schadstoffbelastet sind.
Das Bundesverfassungsgericht darf dies aber alles nicht in die
Bewertung einfließen lassen, sie muss sich stur an das
Grundgesetz halten, auch wenn das Gemeinwohl dabei zu kurz kommt.
Die 20-km-Regelung stellte meiner Meinung nach einen akzeptablen Kompromiss dar. Durch deren Aufhebung ist die Welt nun keineswegs gerechter geworden: Im Endeffekt ist es nun so, dass der vernünftige Mensch, der sich seinen Arbeitsplatz in der Nähe seiner Wohnung sucht und dabei auch ein niedrigeres Gehalt in Kauf nimmt, die Eskapaden seines Nachbarn mitfinanzieren muss, der vielleicht seit 30 Jahren täglich 50 Kilometer hin und her pendelt.
Der notorisch klamme Staat wird durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen, jährlich Milliardensummen für eine Subvention auszugeben, die dem Gemeinwohl in jeder Hinsicht schadet und die Ineffizienz begünstigt. Kein Unternehmer kann es sich auf Dauer leisten, unnötige Kosten und Arbeitsvorgänge aufrecht zu erhalten. Der Pendler hingegen braucht sich keinerlei seriösen Rentabilitätsrechnung zu unterwerfen, er kann munter an seinen liebgewordenen Gewohnheiten festhalten, die daraus entstehenden Verluste werden ihm vom Vater Staat erstattet.
Zurück zum Haupttext: Mutiert das Bundesverfassungsgericht zum obersten Wächterrat?
Startseite
www.tabuthemen.com
Impressum
© Der obige Text ist die Zusammenfassung einer Studie des
Wirtschaftsanalysten und Publizisten Manfred J. Müller aus
Flensburg.
Erstveröffentlichung 2010.
Anmerkung:
Der Sinn einzelner Thesen erschließt sich oft erst im
Zusammenhang mit anderen Artikeln des Autors. In einem einzelnen
Aufsatz können nicht jedesmal alle Hintergründe und
Grundsatzüberlegungen erneut eingeflochten werden.
Bücher
von Manfred J. Müller
Man
kann nicht ständig das, was der normale Menschenverstand und die
Mehrheit der Bevölkerung für gut und richtig befinden, als
rechten Populismus abtun. Täte man dies, wäre nur noch eine
gegen das Volk gerichtete Politik legitim. Das wäre jedoch eine
Perversion der Demokratie!